Ratgeber
Die Impressumspflicht in Deutschland: So schützt du deine Privatadresse als Creator
Die Impressumspflicht ist eines der Themen, bei denen viele angehende Creator in Deutschland kalt erwischt werden - meist erst, wenn schon eine Abmahnung im Briefkasten liegt. Hier die wichtigsten Fakten, ohne Panikmache.
Wer braucht überhaupt ein Impressum?
Grob gesagt: Sobald du geschäftsmäßig handelst - also mit Gewinnerzielungsabsicht und nicht nur gelegentlich - und dabei ein eigenes Onlineangebot betreibst (eigene Website, teils auch Social-Media-Profile mit Verkaufsabsicht), greift die Impressumspflicht nach dem Digitale-Dienste-Gesetz (vormals Teil des TMG). Das betrifft also potenziell auch Creator, nicht nur klassische Online-Shops.
Das Kernproblem: die ladungsfähige Anschrift
Ein Impressum verlangt eine "ladungsfähige Anschrift" - eine echte, erreichbare Postanschrift, kein reines Postfach. Für die meisten Creator ist das der eigentliche Knackpunkt: die eigene Privatadresse öffentlich ins Internet zu stellen, ist verständlicherweise keine attraktive Option, gerade bei Adult-Content.
Legale Wege, das zu lösen
- Business-Adressdienste – kommerzielle Anbieter, die eine echte Geschäftsadresse samt Postannahme/-weiterleitung zur Verfügung stellen, speziell für dieses Szenario gedacht und in Deutschland weit verbreitet, auch außerhalb der Creator-Branche.
- Steuerberater/Kanzlei als c/o-Adresse – manche Kanzleien bieten das im Rahmen ihrer Mandatsbetreuung an, allerdings nicht der Regelfall und meist mit Zusatzkosten.
- Eigenes Gewerbe mit separatem Standort – falls ohnehin ein Gewerbe angemeldet wird, kann ein gemieteter (auch kleiner) Geschäftssitz die Adresse gleich mitlösen.
Was nicht funktioniert
Ein reines Postfach ohne echte Anschrift reicht nicht - Gerichte haben das mehrfach bestätigt. Auch komplettes Weglassen des Impressums ist keine Lösung, sondern schlicht der häufigste Abmahn-Grund überhaupt bei kommerziellen Online-Angeboten.
Wichtig: das ist keine Rechtsberatung
Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechtsberatung - die genaue Einordnung hängt von deinem konkreten Geschäftsmodell ab. Bei Unsicherheit lohnt sich ein kurzes Gespräch mit einem auf Internetrecht spezialisierten Anwalt, bevor eine Abmahnung das teurer macht.
Wenn du deine Reichweite zusätzlich über einen Marktplatz wie IntimateFind ausbaust, bleibt die Impressumspflicht für deine eigenen Kanäle (eigene Website, eigener Telegram-Shop etc.) trotzdem bestehen - der Marktplatz selbst ersetzt das nicht, reduziert aber, wie viele eigene Kanäle du überhaupt separat rechtlich absichern musst.
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